Informationen den Hort betereffend- Auszug aus der 4. Änderung zur 7. Eindämmungsverordnung
§ 17aVerbot des Zutritts zu Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (1) Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nach § 17 Absatz 1 Satz 1 allen Personen untersagt, die der jeweiligen Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens…