Update zur Notbetreuung ab 04.01.2021

Eingeschränkte Betreuung im Hort ab dem 04.01.2021

Sollten Sie eine Notbetreuung für Ihre Kinder beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass nur Kinder einen Anspruch haben, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind, sowie Kinder, deren Personensorgeberechtigen in kritischen lnfrastrukturbereichen beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben vorab an kita_Notbetreuung@landkreismol.de zu senden. Sie können nur das Formular des Landkreises verwenden, welches als Anlage zu diesem Infoschreiben beigefügt ist. Sobald Ihnen ein entsprechender Bescheid zur Notbetreuung vom Landkreis vorliegt, können Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Bitte reichen Sie den Bescheid in Schule und Hort ein.

Bitte beachten Sie auch unsere aktuell eingeschränkten Öffnungszeiten im Hort von 6.30 Uhr bis 16.30 Uhr.